In der elektronischen Zeitschrift „Sapientia Iuris. Prawo Rzymskie i Kanoniczne. Historia Prawa“ können Artikel, Berichte, Rezensionen und andere Beiträge neben der polnischen Sprache auch in folgenden Sprachen publiziert werden: Englisch, Italienisch, Deutsch, Französisch. Darüber hinaus nehmen wir zur Publikation Übersetzungen von altertümlichen Texten in die polnische oder eine andere neuzeitliche Sprache an.   

 

I. Artikel, Übersetzungen, Berichte, Rezensionen und andere Beiträge sind in folgenden Formen zu übersenden: in elektronischer Form – an die Mail-Adresse des Redaktionssekretärs sowie in der Form eines konventionellen Ausdrucks oder maschinengeschriebenen Textes – an folgende Adresse: Redakcja „Sapientia Iuris. Prawo Rzymskie i  Kanoniczne. Historia Prawa”, ul. Gabriela Narutowicza 17 a, 70-240 Szczecin.

II. Jedem Artikel ist eine Zusammenfassung in englischer Sprache mit dem Titel sowie eine Zu-sammenfassung in polnischer Sprache (jeweils eine halbe Seite A4) beizufügen. In Bezug auf andere zur Rezension und zum Druck angenommenen Beiträge kann die Redaktion o.g. Zusammenfassungen verlangen.

III. Auf der Titelseite der Beiträge ist der Vorname, Nachname, Berufstitel, Grad oder wissen-schaftlicher Titel der Autorin/des Autors sowie die Bezeichnung der Hochschule oder Institution, an der die Autorin/der Autor affiliert ist, anzugeben. Bei den Doktorandinnen und Doktoranden ist die Nennung der Hochschule oder Institution, an der das Promotionsverfahren eröffnet wurde, notwendig.

IV. In der Überschrift der Rezension sind – auβer den im vorherigen Punkt genannten Informationen  – in fetter Schrift zu nennen: Vorname (vollständig) und der Nachname der Autorin/des Autors der rezensierten Arbeit, vollständiger Titel (kursiv) gemäβ der Titelseite. Bei der Rezension eines Beitrags von mehreren Autoren oder einer Quellenveröffentlichung sind nach dem Titel zu nennen: vollständige Vornamen und Nachnamen der Redakteure oder Herausgeber (Abkürzungen in der rezensierten Arbeit, z.B. ed., hrsg.); Ist der Beitrag mehrbändig, ist die Zahl der Bände oder Teile – mit arabischen Ziffern, z.B. Bd. 1-2 und der volle Name der Publikationsreihe, der Erscheinungsort, das Erscheinungsjahr, Name des Verlags sowie Seitenzahl zu nennen. In den Rezensionen sollten keine Fuβnoten verwendet werden. 

V. In der Überschrift eines Berichts ist der Titel der wissenschaftlichen Konferenz oder des Symposiums (kursiv) und anschlieβend in Klammern der Ort sowie das genaue Datum zu nennen. 

VI. Der Umfang des Artikels oder eines anderen Beitrags sollte 25-30 Tausend Zeichen nicht überschreiten.

VII. Das Dateiformat sollte mit dem Texteditor MS Word 2008 oder einem neueren Editor über-einstimmen, d.h. wir nehmen Textdateien z.B. im Format: doc, docx an.

VIII. In Bezug auf neuzeitliche Sprachen wird der Schrifttyp Times New Roman bevorzugt; Die Gröβe des Haupttextes – 12 Punkte und die Gröβe der Fuβnoten und Zusammenfassungen – 10 Punkte. Altgriechische Texte werden zur Publikation im Schrifttyp Greek für Windows angenommen. Das Format anderer Texte, z.B. koptischer, syrischer Texte etc., ist vorher mit der Redaktion abzusprechen. Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für das Auslassen oder falsche Schreibweise von diakritischen Zeichen im Altgriechischen, wenn die Autorin/der Autor keine Korrektur vornimmt und sie der Redaktion nicht vorlegt. Zeilenabstand: 1,5 Zeilen; Zeileneinzüge: 0,5 cm, ohne Abstand zwischen den Absätzen.

IX. Die Formate der Tabellen, Zeichnungen, Abbildungen, Illustrationen, Muster, Schemata, Karten etc. sind jedes Mal mit der Redaktion abzusprechen. Die Zeichnungen und Tabellen sind in an entsprechenden Stellen des Textes zu platzieren. Die Auflösung sollte nicht niedriger sein als 300 ppi.

X. Die im Text zitierten Quellen sind in Anführungsstrichen (neuzeitliche Sprachen), kursiv (La-tein), geraden Buchstaben ohne das Anführungszeichen (Altgriechisch) zu schreiben; Sämtliche Zitate – mit kleinerem Schrifttyp im Vergleich zum Haupttext mit Einhaltung der Formatierung: Einrückung von der rechten und linken Seite - 1,25 cm; Die Schrifttypgröβe – 11; Abstand vor und nach – 4 pt). Sämtliche Auslassungen in dem zitierten Text sollten mit drei Punkten in rechteckigen Klammern, d.h. [...], gekennzeichnet werden.

XI. Quelleneinträge in Bezug auf das polnische Recht  erfolgen nach folgendem Muster z.B.: Ustawa z dnia 7 września 1991 r. o systemie oświaty (Dz.U. Nr 91 z 1995 r., poz. 425) oder Ustawa z dnia 14 marca o stopniach i tytule naukowym oraz o stopniach i tytule w zakresie sztuki (Dz.U. z 2014 r., poz. 1852, z 2015 r., poz. 249 i 1767).

XII. Es werden die allgemein üblichen Art und Weisen der Zitierung von Quellen des römischen Rechts (z.B. Gai 1,2; C.Th. 6,6,1 (Impp. Gratianus, Valentinianus et Theodosianus AAA. ad Severum Pref. Urbi); D. 14,2,2 (Paulus libro 34 ad edictum) und des kanonischen Rechts (z.B. CIC z 1917 r., kan. 24; CIC z 1983 r., kan. 1055; CCEO, kan. 56) angewendet.

XIII. In Bezug auf Zitierung antiker Werke wird angegeben: Autor (gerader Schrifttyp, Titel des Werkes: in lateinischer Sprache – kursiv, in altgriechischer Sprache – Autor (gerader Schrift-typ; Datum; anschlieβend wird der Ort genannt (Kapitel, Paragraf etc.) – z.B. Cicero, In Verrem 2,1,111-118;  Facundus, Pro defensione Trium Capitulorum Concilii Chalcedonensis Libri XII. Ad Iustinianum imperatorem, s. dat. (ca. 550), [in:] PL, Bd. 67, Sp. 527-582; auch [in:] CCL, Bd. 90 A (gesamtes Band), Turnhout 1974; anschlieβend wird eventuell die Ausgabe des Originaltextes mit Nennung der Seite oder Spalte angegeben, z.B. Jerzy Kedren, Compendium historiarum a mundo condito usque ad Isaacium Comnenum imperatorem a Dn. Georgio Cedreno ex diversis libris collectum (Σύνοψις ἱστοριῶν αρχομένη απὸ κτίσεως κόσμου καὶ μέχρι τῆς βασιλείας Ἰσαακίου τοῦ Κομνηνού συλλεγείσα παρά κυροῦ Γεωργίου τοῦ Κεδρηνού ἐκ διαφόρων βιβλίων), Hg. I. Bekkerus [Bekker], bearb. von G. Xylandro, Bd. 1-2. CSHB, Bd. 13-14 [Bd. 46-47?], Bonnae 1838-1839; Γεωργίου τοῦ Κεδρηνού Σύνοψις ἱστοριῶν (Georgii Cedreni Compendium historiarum). Σύνοψις ἱστοριῶν αρχομένη απὸ κτίσεως κόσμου καὶ μέχρι τῆς βασιλείας Ἰσαακίου τοῦ Κομνηνού συλλεγείσα παρά κυροῦ Γεωργίου τοῦ Κεδρηνού ἐκ διαφόρων βιβλίων (Compendium historiarum a mundo condito usque ad Isaacium Comnenum imperatorem a Dn. Georgio Cedreno ex diversis libris collectum), τομ. α', [in:] PG, Bd. 121, Sp. 23-1166; τομ. β', [in:] PG, Bd. 122, Sp. 9-367; wenn die Autorin/der Autor von der Übersetzung in die neuzeitliche Sprache Gebrauch macht, ist die Übersetzung mit der Nennung der Seite anzugeben.

XIV. Die grundsätzliche Schreibweise der Bibliografie beschränkt sich auf die Angabe der Initialen des Vornamens und Nachnamens der Autorin/des Autors (gerader Schrifttyp), nach dem Komma – Titel des Werks (kursiv), nach dem Komma – Titel, Teile etc., nach dem Komma – Erscheinungsort (ohne Verlag) und Erscheinungsjahr, nach dem Komma – Seiten, Spalten etc. Der Verlag wird nur dann angegeben, wenn der Erscheinungsort der Veröffentlichung nicht bekannt ist.

XV. Wird mehrmals eine Arbeit derselben Autorin/desselben Autors zitiert, wird folgende Schreibweise angewendet: zum ersten Mal – volle Beschreibung; zum weiteren Mal: Initialen des Vornamens und der Nachname des Autors (gerader Schrifttyp, dz. cyt. (oder op. cit.) sowie nach dem Komma – ,,S.”  und konkrete Seite; zum weiteren Mal, wenn im Text verschiedene Werke derselben Autorin/desselben Autors angeführt werden: Initialen des Vornamens und der Nachname der Autorin/ des Autors, Abkürzung des Titels bis zum ersten Nomen (kursiv), ohne Auslassungspunkte sowie nach dem Komma die konkrete Seite, z.B. S. Bączkowicz, Prawo, Bd. 1, S. 34.

XVI. Wird ein Artikel aus einer Zeitschrift zitiert, so wird angegeben: Initialen des Vornamens und der Nachname des der Autorin/Autors, Titel (kursiv), Jahrbuch, Titel der Zeitschrift in geraden Buchstaben in Anführungszeichen, Erscheinungsjahr (in Klammern), Nummer oder Heft in arabischen Ziffern, Seiten, z.B.: A.M. Demicheli, La politica religiosa di Giustiniano in Egitto. Riflessi sulla chiesa egiziana della legislazione ecclesiastica giustinianea, „Aegyptus" 63 (1983), Nr. 1-2, S. 225.

XVII. Wird ein Artikel aus einem Beitrag von mehreren Autoren zitiert, so wird angegeben: Initia-len des Vornamens und der Nachname der Autorin/des Autors, Titel (kursiv), dann nach dem Komma „in:” (in rechteckigen Klammern), dann Titel des Beitrags von mehreren Autoren (kursiv), Initialen des Vornamens und Nachname des Redakteurs oder der Redakteure, ggf. Bezeichnung der Serie, Erscheinungsort und Erscheinungsjahr, z.B.: C. Morrisson, Wydarzenia – perspektywa chronologiczna, [in:] Świat Bizancjum, Bd. 1: Cesarstwo Wschodniorzymskie 330-641, Hg. id., übers. von Andrzej Graboń, Kraków 2007, S. 11-62.

XVIII. Beim Zitieren von ezyklopädischen und Wörterbuchstichwörtern wird folgende Schreibweise angewendet: Abkürzung des Vornamens und der Nachname des Autors (gerader Schrifttyp), Titel (kursiv) und vollständige Beschreibung der Enzyklopädie oder des Wörterbuchs, Band und Seiten oder Spalten (mit Abkürzungen „S.” oder „Sp.”), z.B.: A.P. Kazhdan Alexander P., s. v. Defensor civitatis, [in:] The Oxford Dictionary of Byzantium, Hg. A.P. Kazhadan, A. M. Talbot, A. Cutler, T. E. Gregory, N. P. Ševčenko, Bd. 1, New York-Oxford  1991, Bd. 1, S. 600.

XIX. In den Fuβnoten wenden wir folgende Abkürzungen an: ,,dz. cyt.”, ,,tenże”, ,,tamże”, ,,por.”, ,,zob.”; bei einem fremdsprachigen Text lateinische Abkürzungen: ibidem, idem, op. cit.

XX. Die übrigen technischen Anforderungen sind wie folgt: es sind die üblichen Abbreviationen anzuwenden, z.B.: ,,Hg.”, ,,S.”, ,,usw.”, ,,u.a.”, ,,u.a.” sowie ,,Jh.”; Monate sollten wortwörtlich bezeichnet werden, z.B. 26. August 1966.

XXI. Werden die Internetadressen zitiert, ist die Nennung des Abrufdatums, z.B.  http://droitromain.upmf-grenoble.fr/, Stand 26. August 2016, notwendig.

XXII. Artikel und andere Beiträge, die keine mit den oben genannten Regeln übereinstimmende Form haben, werden in der ersten Redaktionsetappe, d.h. vor der Weiterleitung zur Rezension, abgelehnt. 

XXIII. Die Redaktion behält sich das Recht auf Vornahme einer Korrektur des Textes sowie zur Ablehnung des Textes nach einer negativen Rezension vor.

XXIV. Die Redaktion erinnert daran, dass Erscheinungen des sog. Ghostwriting und Guest Au-thorship Anzeichen der wissenschaftlichen Unzuverlässigkeit und Unredlichkeit sind, sie verletzen ethische und rechtliche Normen in der Wissenschaft. Die Redaktion wird über alle entdeckten Fälle dieser Art – unverzüglich –  die entsprechenden staatlichen und privaten Behörden informieren und alles in den Unterlagen, Protokollen etc. archivieren. 

XXV. Die Anmeldung eines wissenschaftlichen Beitrags bei der Zeitschrift ist mit der Übergabe an einen Verleger der Rechte zur Veröffentlichung des Beitrags in elektronischer Form gleichzusetzen. 

XXVI. Es sind keine Tantiemen für Autorinnen und Autoren vorgesehen.