Redlichkeit in der Wissenschaft ist eines ihrer Fundamente. Die Leserinnen und Leser müssen sicher sein, dass die Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher Publikationen redlich und zuverlässig die Resultate ihrer Arbeit präsentieren und jene anführen, die sich vor ihnen mit wissenschaftlichen Fragen beschäftigten und die Ergebnisse ihrer Arbeit publizierten. Gemäβ der Rechtsnorm und guten Sitten wird von uns als Redaktionsstandard angenommen, dass Informationen über Personen, die zum Entstehen einer Arbeit beigetragen haben, angegeben werden (es geht um inhaltlichen, sachlichen finanziellen Beitrag etc.).

Die Redaktion und der Wissenschaftliche Beirat der Zeitschrift „Sapientia Iuris. Prawo Rzymskie i Kanoniczne. Historia prawa” ist entschieden nicht nur gegen Erscheinungen wissenschaftlicher Unredlichkeit, die man unter die Normen des Straf- und Privatrechts subsumieren kann, sondern unterstützt – genauso entschieden – alle grundlegend ethischen Haltungen von Autorinnen und Autoren. Aus diesen Gründen wird die Redaktion entsprechend und adäquat gegen Fälle von sog. Gohstwriting (wenn eine andere Autorin/ein anderer Autor einen wesentlichen Beitrag zum Entstehen der Publikation erbrachte und ihr/sein Beitrag als einer der Autoren nicht offengelegt wird oder in den Danksagungen nicht genannt wird) sowie von sog. Guest Authorship (wenn der Beitrag einer Autorin/eines Autors in der – präsentiert als eigene – Publikation sehr gering ist oder überhaupt nicht erkennbar ist) entgegenwirken. Darüber hinaus wird die Redaktion eine verbindliche Information über die Finanzierungsquellen der Entstehung einer Publikation, auch in Bezug auf den Beitrag von Wissenschafts- und Forschungsinstitutionen, Vereinen und anderen Institutionen (z.B. in Bezug auf Redaktionen anderer polnischer und ausländischer wissenschaftlicher Zeitschriften).

In der Konsequenz wird die Redaktion der Zeitschrift  „Sapientia Iuris (…)” die Autorinnen und Autoren um Abgabe von Erklärungen bezüglich der Offenlegung des Beitrags einzelner Autorinnen und Autoren zum Entstehen der Publikation (mit Angabe der Affiliation) sowie der Information, wer die Autorin/der Autor einzelner Konzeptionen, Thesen, Methoden, Schlussforgeungen etc. ist, die beim Ausarbeiten des wissenschaftlichen Beitrags genutzt sind) bitten. Im Redaktionsleitfaden wird daran erinnert,  dass Erscheinungen von sog. Ghostwriting und Guest Authorship Anzeichen von wissenschaftlicher Unzuverlässigkeit und Unredlichkeit sind sowie ethische und rechtliche Normen in der Wissenschaft verletzen. Über alle entdeckten Fälle dieser Art werden – unverzüglich – entsprechende staatliche und private Behörden informiert und alles wird in Unterlagen, Protokollen etc. archiviert. 

Die Autorinnen und Autoren sollten – zur Vermeidung der Ablehnung einer Veröffentlichung des zum Druck vorgelegten wissenschaftlichen Beitrags – Informationen gemäβ dem Muster des durch den Wissenschaftlichen Beirat der „Sapientia Iuris (…)” vorgeschlagenen Dokuments darlegen und alle möglichen ,,Interessenkonflikte” offenlegen, in Bezug auf die anzunehmen ist, dass sie sich auf die Ergebnisse der präsentierten Untersuchungen beziehen. 

Wissenschaftliche Beiträge und andere wissenschaftliche Materialien, die in polnischer Sprache veröffentlicht wurden oder vorher in einem Artikel beschrieben wurden, der in einer anderen Zeitschrift (auch elektronischer Zeitschrift) zum Druck vorgelegt und angenommen wurden, werden zur Publikation nicht angenommen. Diesem Prinzip unterliegen Zusammenfassungen von wissenschaftlichen Beiträgen in den Konferenzmaterialien nicht. Auβerdem wird die Redaktion über Materialien, die woanders publiziert wurden, was erst nach der Publikation in „Sapientia iuris (…)“ offengelegt wurde, eine Information on-line veröffentlichen.